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Nach einer Einführung in die Thematik durch Herrn Mitze mit Verweis auf die zurückliegend bereits erfolgten Beratungen in den unterschiedlichen Gremien wird der Sachverhalt diskutiert. Herr Mitze weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Anerkennung von Ausnahmetatbeständen zur (Teil-) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser bereits in der Betriebsausschusssitzung am 29.11.2012 vorgestellt und einschließlich des eigens dazu entwickelten Handlungsleitfadens für die Verwaltung beschlossen wurde (Vorlage: IV/162/2012). Insofern sei der empfehlende Beschluss zur Satzungsänderung als 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung zwar rechtlich nicht unbedingt erforderlich – dieses wird aber von Seiten der Kommunalagentur NRW sowie von Seiten hiesiger Kommunalpolitiker im Sinne der Transparenz und Allgemeinverständlichkeit als durchaus sinnvoll empfohlen. Herr Mitze erläutert nochmals die Aspekte der verschiedenen Befreiungstatbestände im Zusammenhang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser, die für die zukünftige Verwaltungspraxis zur Anwendung vorgesehen sind und beantwortet anschließend diverse Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss: Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, in seiner Sitzung am 17.07.2013 die Änderung des § 10 in der vorgelegten Fassung als ersten Nachtrag der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Waldbröl vom 07. Juli 2010 zu beschließen.
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