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Auszug - 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:
IV/255/2013 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mitze, Markus
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Nach einer Einführung in die Thematik durch Herrn Mitze mit Verweis auf die zuckliegend bereits erfolgten Beratungen in den unterschiedlichen Gremien wird der Sachverhalt diskutiert.

Herr Mitze weist darauf hin, dass die glichkeit zur Anerkennung von Ausnahmetatbeständen zur (Teil-) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser bereits in der Betriebsausschusssitzung am 29.11.2012 vorgestellt und einschließlich des eigens dazu entwickelten Handlungsleitfadensr die Verwaltung beschlossen wurde (Vorlage:  IV/162/2012).

Insofern sei der empfehlende Beschluss zur Satzungsänderung als 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung zwar rechtlich nicht unbedingt erforderlich dieses wird aber von Seiten der Kommunalagentur NRW sowie von Seiten hiesiger Kommunalpolitiker im Sinne der Transparenz und Allgemeinverständlichkeit als durchaus sinnvoll empfohlen.

Herr Mitze erläutert nochmals die Aspekte der verschiedenen Befreiungstatbestände im Zusammenhang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser, die r die zukünftige Verwaltungspraxis zur Anwendung vorgesehen sind und beantwortet anschließend diverse Fragen der Ausschussmitglieder.

 


 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, in seiner Sitzung am 17.07.2013 die Änderung des § 10 in der vorgelegten Fassung als ersten Nachtrag der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 07. Juli 2010 zu beschließen.