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Auszug - Eigenanteil an der Breitbandversorgung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
I/300/2013 Haushaltsmittel, Breitbandverkabelung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Steiniger erläutert den Antrag und erklärt, dass die dort ausgewiesenen 20.000 € kein Dogma sind; vielmehr sollten Mehreinnahmen in diesem Bereich auch zu Mehrausgaben berechtigen. Eine gesonderte Beratung, wo mit der Breitbandversorgung begonnen werden sollte, sei zu führen.

 

StV. Hein und StV. Kronenberg bewerten den Antrag als positiv und fragen nach der Höhe des Sponsorings.

 

Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass der zu leistende Eigenanteil in Hermesdorf bei 30.000 € liegt und verweist auf die diesbezüglichen Aktivitäten, die seitens der Ortsgemeinschaft Hermesdorf bereits getätigt wurden.

 

StV. Helzer erklärt, dass die UWG in dieser Angelegenheit bereits in 2008 einen Antrag gestellt hat; die Notwendigkeit der Breitbandversorgung für Hermesdorf sei unbestritten. Er weise jedoch darauf hin, dass man auch an die anderenrfer in der Gemeinde Waldbröl denken müsse. Er regt an, einen entsprechenden Sachstandsbericht in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vorzulegen.

 

StV. Greb unterstützt die vorstehenden Ausführungen.

 

StV. Mittler weist darauf hin, dass es wichtig sei, die entsprechenden Fördermöglichkeiten rechtzeitig zu erkunden und auszuschöpfen.

 

rgermeister Koester antwortet, dass in der Verwaltung ein Mitarbeiter entsprechend tätig ist.

 

StV. Giebeler weist darauf hin, dass die Anbindung mit einer technisch großen Bandbreite erfolgen müsse.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den vorstehenden Antrag zur Haushaltsberatung zu überweisen.