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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11E – Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Anlageplänen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.
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