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Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl: Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/307/2013 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl:

Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg gibt den Hinweis, dass der Rat seinerzeit beschlossen hat, ins IEHK auch die Prüfung der Ertüchtigung des Rathausstandortes am Alsberg und des Hallenbadstandortes in der Vennstraße aufzunehmen; diese Punkte müssten sich im IEHK wiederfinden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass es sich hier um ein Maßnahmenpaket handelt, bei dem die einzelnen Maßnahmen austauschbar sind und alle bisher vom Rat gefassten Beschlüsse bindend sind. Jede einzelne Maßnahme werde bei der Realisierung noch einmal im Rat beschlossen; dies gelte auch für die v. g. Punkte.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD mit dieser Ergänzung und dem Vorbehalt, dass die Maßnahmen bei der Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Rat erfolgen, dem IEHK zustimmen könne.


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioriten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      r die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.