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Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl: Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/307/2013 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl:

Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Hamerla erläutert, dass die Förderanträge  für das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für den Zeitraum 2014 bis 2018  vor dem Hintergrund gestellt werden müssen, dass keine Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Das Förderprogramm läuft auf einem Gesamtmaßnahmenprinzip.

 

Die aus den 10 Leitprojekten abgeleiteten Maßnahmen bilden die Grundlage für das Handlungs- und Maßnahmenkonzept sowie das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung.  Dieses Programm wurde mit der Bezirksregierung Köln erörtert und wurde zur Förderung 2014 ff aus dem Programm „Aktive Stadtzentren“  angemeldet.

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Städtebauförderung sind mit einer Zuwendung von 80 %, das entspricht 3.359.200 beantragt worden.  Herr Hamerla unterstreicht, dass in einem Vorgespräch Herr Labenz von der Bezirksregierung in  Waldbröl eine Förderfähigkeit ohne Vorbehalte sofort in Aussicht gestellt habe.

 

Falls kein Privatinvestor gefunden wird, muss auch zusätzlich als Alternative die Aktivierung der Brache des  Merkur-Komplexes als Fördermaßnahme berücksichtigt werden.  Der Eigenanteil der Stadt an den zuwendungsfähigen Kosten für die Jahre 2015 bis 2017 von  4.150.000 beläuft sich auf 830.000 .

 

 

Es erfolgt eine rege Diskussion, in der Herr Hamerla Erklärungen zu  den einzelnen Punkten der Beschlussvorlage gibt.

 

 

Auf Frage von StV. Schneider-Jacobs sagt Herr Hamerla zu, die in der Beschlussvorlage rot umfahrene Grenze des Städtebauförderungsgebietes in nördlicher Richtung im Bereich der Bahn, im süstlicher Richtung im Bereich der Wiedenhofschule  und in südwestlicher Richtung im Bereich des Grundstückes Lagerplatz Wirths an der Brölbahnstraße zu korrigieren.

 

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem                         Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioriten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      r die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.