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Herr Hamerla erläutert, dass die Förderanträge für das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für den Zeitraum 2014 bis 2018 vor dem Hintergrund gestellt werden müssen, dass keine Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Das Förderprogramm läuft auf einem Gesamtmaßnahmenprinzip.
Die aus den 10 Leitprojekten abgeleiteten Maßnahmen bilden die Grundlage für das Handlungs- und Maßnahmenkonzept sowie das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung. Dieses Programm wurde mit der Bezirksregierung Köln erörtert und wurde zur Förderung 2014 ff aus dem Programm „Aktive Stadtzentren“ angemeldet.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Städtebauförderung sind mit einer Zuwendung von 80 %, das entspricht 3.359.200 € beantragt worden. Herr Hamerla unterstreicht, dass in einem Vorgespräch Herr Labenz von der Bezirksregierung in Waldbröl eine Förderfähigkeit ohne Vorbehalte sofort in Aussicht gestellt habe.
Falls kein Privatinvestor gefunden wird, muss auch zusätzlich als Alternative die Aktivierung der Brache des Merkur-Komplexes als Fördermaßnahme berücksichtigt werden. Der Eigenanteil der Stadt an den zuwendungsfähigen Kosten für die Jahre 2015 bis 2017 von 4.150.000 € beläuft sich auf 830.000 €.
Es erfolgt eine rege Diskussion, in der Herr Hamerla Erklärungen zu den einzelnen Punkten der Beschlussvorlage gibt.
Auf Frage von StV. Schneider-Jacobs sagt Herr Hamerla zu, die in der Beschlussvorlage rot umfahrene Grenze des Städtebauförderungsgebietes in nördlicher Richtung im Bereich der Bahn, im südöstlicher Richtung im Bereich der Wiedenhofschule und in südwestlicher Richtung im Bereich des Grundstückes Lagerplatz Wirths an der Brölbahnstraße zu korrigieren.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung: 1. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt. 2. Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 – 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden. 3. Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen. 4. Für die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.
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