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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Bauleitplanung. Er führt aus, dass nach Ortsbesichtigung und Vorstellung des Betriebskonzeptes am 10.04.2013 der Ausschuss den Antrag befürwortet hat. Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung bestätigt, dass gegen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
In der sich anschließenden kurzen Diskussion werden Fragen des Ausschusses bezüglich der Belange des Waldes durch Herrn Knott beantwortet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11E – Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Anlageplänen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.
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