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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industriegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/313/2013 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II";
Bebauungsplan Nr. 11E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Bauleitplanung. Er führt aus, dass nach Ortsbesichtigung und Vorstellung des  Betriebskonzeptes am 10.04.2013 der Ausschuss den Antrag befürwortet hat. Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung bestätigt, dass gegen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

 

In der sich anschließenden kurzen Diskussion werden Fragen des Ausschusses bezüglich der Belange des Waldes durch Herrn Knott beantwortet.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Anlageplänen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.