Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 5.2.9 – Antrag der SPD-Fraktion auf Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Sanierung des Hallenbades an der Vennstraße sowie des Rathauses behandelt.
Die Stadtverordneten Steiniger und Kronenberg erläutern die jeweiligen Anträge.
Stadtkämmerin Hasenbach erklärt, dass der Betrieb des Hallenbades ein jährliches Defizit von über 300.000 € verursacht. Eine Kompensation dieser Summe sei angesichts der Vielzahl von Maßnahmen, die aus dem Haushalt finanziert werden müssten, nicht anders als durch eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B möglich. Damit jedoch würde die Grundsteuer B eine Höhe erreichen, die viele Bürger in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte.
Der Bürgermeister unterstreicht diese Ausführungen.
StV. Steiniger erläutert, dass es sich bei dem in Rede stehenden Antrag um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handele und es wichtig sei, unter Beteiligung des Fördervereins, diese Chance wahrzunehmen. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B lehne die CDU-Fraktion ab.
StV. Kronenberg führt aus, dass die Förderbedingungen genau auf die Waldbröler Situation passen und der Antrag auf Sanierung des Hallenbades und des Rathauses daher erfolgversprechend sei. Es sei unabdingbar, dass der Rat für den Erhalt des Hallenbades votiere, um hier auch gegenüber dem möglichen Fördergeber ein deutliches Signal zu setzen. Außerdem müssten die Maßnahmen im IEHK mit Priorisierung eingebracht werden.
StV. Helzer betont, dass die Beantragung der Förderung zwingend erforderlich sei, um zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen.
StV. Greb unterstützt diese Sichtweise und regt an, das Thema „Hallenbad“ im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten.
StV. Hennlein gibt zu bedenken, dass der Betrieb von Panarbora auch die Vorhaltung von weiteren Freizeitmöglichkeiten sinnvoll erscheinen lassen.
Städt. Verw.-Rat Knott regt an, die Antragstexte dahingehend zu ändern, dass ein Vorgespräch mit dem Fördergeber geführt werden soll und bei positivem Ausgang das IEHK entsprechend ergänzt wird. Anschließend soll die Förderung beantragt werden. Beschluss:
Der Rat beauftragt einstimmig die Verwaltung, die formale Möglichkeit der Förderung einer Sanierung des Gartenhallenbades an der Vennstraße und des Rathauses am Alsberg zu prüfen, die erforderlichen Vorgespräche mit dem Fördergeber zu führen, die Maßnahmen mit Priorisierung in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes als Nachtrag aufzunehmen und in Abstimmung mit dem Förderverein die Beantragung der Förderung vorzubereiten und durchzuführen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |