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Auszug - Umbaukosten Bahnhofstraße, Vennstraße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/436/2014 Umbaukosten Bahnhofstraße, Vennstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Einleitend zu dieser Anfrage erklärt der Bürgermeister, dass das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept nach intensiver Beratung beschlossen worden ist. Herzstück dieses Konzeptes sei die Einbahnstraßenregelung. Er sehe in der Umsetzung des IEHK die letzte Chance für eine positive Innenstadtentwicklung. Diese Chance gelte es wahrzunehmen. Es sei nicht verheimlicht worden, dass der Ausbau von Straßen mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen einhergehe; natürliche gebe es auch eine entsprechende Förderung für den Straßenausbau staatlicherseits. Er plädiere jedoch sehr stark dafür, das Gemeininteresse in den Vordergrund zu stellen und betont, dass er alles für die Umsetzung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes tun wolle.

 

StV. Greb betont, dass die FDP nicht gegen das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept sei, wohl aber die Einbahnstraßenregelung ablehnt und es legitim sei, Fragen zu stellen.

 

StV. Grüber ergänzt, dass nie über Kosten, insbesondere Anliegerkosten, gesprochen worden sei und dies in einer Einwohnerversammlung nachgeholt werden müsse.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass eine Einwohnerversammlung erst dann Sinn macht, wenn konkrete Zahlen vorliegen.

 

Städt. Verw.-Rat Knott beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

a)      Die Baukosten r den Ausbau der Bahnhofstraße / Vennstraße einschließlich der Ertüchtigung der Kreisverkehrsplätze werden anhand der vorliegenden Kostenschätzungen auf insgesamt 3.279.000 € beziffert. Nach Abzug der KAG-Beiträge und der beantragten Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau verbleibt ein voraussichtlicher Eigenanteil der Stadt von 1.080.000 €.

 

b)      Die von den Anliegern zu entrichtenden KAG-Beiträge werden auf vorläufig 724.000 € beziffert. Die KAG-Satzung der Stadt Waldbröl ist noch anzupassen.

 

Zu 2.

 

Da die Baulast bei der Stadt Waldbröl liegt, ist die finanzielle Beteiligung anderer Straßenbaulastträger ausgeschlossen.