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Auszug - Überholverbot und Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der B 478 und Anbringung eines Verkehrsspiegels am Ruher Weg zur Einsicht in die B 478  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/447/2014 Überholverbot Ruh
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg erläutert den Antrag und verweist darauf, dass im Sinne der Verkehrssicherheit dringender Handlungsbedarf geboten ist.

 

StV. Steiniger spricht sich dafür aus, die Tempo 70 Zone bis Ziegenhardt zu erweitern; StV. Theuer weist darauf hin, dass eine durchgezogene Mittellinie in dem in Rede stehenden Bereich als Überholverbot ebenfalls hilfreich sein nne.

 

StV. Helzer regt an, bei der Antragstellung ggf. auch auf die alten Anträge zu verweisen, da sich die Situation nicht entschärft habe.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl spricht sich einstimmig für die Anordnung eines Überholverbotes und Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h und weitere geeignete Maßnahmen auf der B 478 aus. Die Maßnahmen sollen auf dem Streckenabschnitt vom Ortsausgang Waldbröl bis hinter die Einmündung zur Ruher Allee gelten. Außerdem soll ein Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Im Mennert angebracht werden, der die Einsicht in die B 478 in Richtung Waldbröl erlaubt.