Bürgerinformationssystem
Nach intensiver Beratung besteht Einvernehmen im Ausschuss, in heutiger Sitzung keinen Beschluss zu fassen, sondern die Verwaltung zu beauftragen, einen neuen Vorschlag mit folgenden Maßgaben zu erarbeiten:
1. Neue Steuerhöhe für den Ersthund: 84,00 € (nur eine geringe Erhöhung, um dem sozialen Aspekt einer Hundehaltung Rechnung zu tragen. 2. Anhebung der Steuersätze für den Zweithund, Dritthund usw. bis maximal 10 % 3. Erhöhung bei der Hundsteuer für Kampfhunde in Anlehnung an die Beträge, die in Nachbarkommunen gefordert werden. Eine Minderung der Hundesteuer für Kampfhunde kommt nicht in Frage.
Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vorschlag per E-Mail den Fraktionen zuleiten.
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