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Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für das Abwasserwerk - siehe Betriebsausschuss v. 10.11.2014 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
IV/457/2014 Gebührenkalkulation 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Greb erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Betriebsausschusses die Vorlage.


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig:

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

 

1.      Bei Anlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 1,33 EUR je cbm erhoben.

 

2.      Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 2,08 EUR je cbm erhoben.

 

3.      r die übrigen Hausentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben) beträgt die Gehr 17,53 EUR je cbm.