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StV. Greb erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Betriebsausschusses die Vorlage.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig:
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Bei Anlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 1,33 EUR je cbm erhoben.
2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 2,08 EUR je cbm erhoben.
3. Für die übrigen Hausentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 17,53 EUR je cbm.
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