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Auszug - Erlass des III. Nachtrags vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und Erlass des XIII. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/475/2014 Erlass des III. Nachtrags vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und Erlass des XIII. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg PeterAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Stadtkämmerin Hasenbach erläutert die Vorlage.

 

StV. Hennlein gibt zu bedenken, dass die Gebühr von 2.400,00 €r ein Urnengrab als Baumbestattung auf dem neuen Teil des Wiedenhof-Friedhofes nach seiner Ansicht viel zu hoch sei und diese Bestattungsform unattraktiv mache. Er rege daher an, diese Position zu überarbeiten.

 

StV. Solbach ergänzt, dass es mittlerweile einen Wettbewerb unter den Friedhofsverwaltungen gebe und beispielsweise die Friedhofsverwaltung in Wiehl mit Broschüren ihre Friedhöfe bewerbe. Er weist darauf hin, dass viele Beerdigungen eine positive Auswirkung auf die Kalkulation der Gebührenhöhe haben.

 

StV. Helzer unterstützt diese Ansicht und betont, dass die Bürger durch eine derartige Gehrenhe abgeschreckt würden. Er rege an, bei der einschlägigen Kalkulation andere Fallzahlen zugrunde zu legen. Darüber hinaus halte er es nicht für notwendig, das alte Denkmal im Eingangsbereich des neuen Wiedenhof-Friedhofes zu renovieren und diese Kosten entsprechend in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen. Weiterhin halte er den eingebrachten Ansatz der Pflegekosten für nicht nachvollziehbar.

 

StV. Kirsch weist darauf hin, dass den Bürgern eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten in Waldbröl angeboten wird und jeder nach seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen auswählen kann.

 

StV. Hein weist darauf hin, dass die geplanten Stelen mit den Namensschildern und die Übersichtstafeln die Kostentreiber bei den Gebühren sind. Gegebenenfalls könne man diese Thematik noch einmal im Ausschuss für Schule und Kultur erörtern.

 

StV. Rafalski berichtet aus der entsprechenden Sitzung der Friedhofskommission und erklärt das System der Baumbestattung.

 

StV. Arnold weist darauf hin, dass bei der in Rede stehenden Bestattungsform im Grunde keine Pflegekosten anfallen und man hier entsprechend die Kalkulation nachbessern könne.

 

StV. Greb gibt den Hinweis, dass die Ansetzung von 20 derartigen Bestattungsfällen eine deutliche Reduzierung der Gebühr von 2.400,00 bewirkt; er halte diese Fallzahl für angemessen.

 

Es besteht Einvernehmen, die einschlägige Kalkulation auf der Basis von 20 Bestattungsfällen auszurechnen, was zu einer neuen Gebühr von 1.400,00 € je Urnenbaumbestattung und einer Bestattungsgebühr von 210,00 €hrt. Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von dieser Art der Kalkulation.

 


 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung bei den Urnenbaumbestattungen, den III. Nachtrag vom         zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und den XIII. Nachtrag vom         zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.