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Stadtamtsrat Kaesberg erläutert die Kalkulation und betont, dass nicht nur der letzte sehr milde Winter in diese Kalkulation eingeflossen ist, sondern die vorangegangenen drei Jahre. Kostensteigernd waren angefallene Bereitstellungskosten, höhere Abschreibungen und ein verringerter Allgemeinanteil an der Straßenreinigung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den 3. Nachtrag vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
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