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Auszug - Erlass des III. Nachtrags vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und Erlass des XIII. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 - siehe Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2014  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Beginn der Sitzung besteht die Möglichkeit, ab 16.30 Uhr nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Helmert, Tel. 02291/85156, das Archiv im Rathaus zu besichtigen.
III/475/2014 Erlass des III. Nachtrags vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und Erlass des XIII. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg PeterAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Vorsitzende trägt dem Ausschuss die wesentlichen inhaltlichen Dinge zum Erlass der Nachträge zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Friedhofsgehrensatzung vor.

 

Seitens der Verwaltung führt Herr Kaesberg unter Verweis auf die Beschlussvorlage aus, dass die Nachträge auch im Haupt- und Finanzausschuss bereits Gegenstand einer Beratung waren. Auf Anfrage teilt er mit, dass die Gebührenänderung bzw. senkung sowohl eine Kostendeckung als auch eine gleichzeitige Entlastung des Bürgers bewirkt.

 

Zu den Gestaltungsvorschriften der Urnenwand wird erläutert, dass durch die Anbringung von Medaillons mit Deckel zum Schutz der Fotos der Verstorbenen den trauernden Angehörigen mit Taktgefühl begegnet werden soll.

 

Auf dem neuen Wiedenhof-Friedhof werden für die Baumbestattung drei Stelen zur Anbringung von Schildern mit den Daten der Verstorbenen und Verweis auf die Nummer des entsprechenden Baumes aufgestellt. Die Stelen bestehen laut Auskunft der Vorsitzenden aus Granit. Ergänzend wird mitgeteilt, dass man einen Baum für einen Verstorbenen auch seitens einer Familie erwerben kann.

 


Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl zu beschließen, den III. Nachtrag vom         zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und den XIII. Nachtrag vom         zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.