Bürgerinformationssystem
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Die Vorsitzende trägt dem Ausschuss die wesentlichen inhaltlichen Dinge zum Erlass der Nachträge zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Friedhofsgebührensatzung vor.
Seitens der Verwaltung führt Herr Kaesberg unter Verweis auf die Beschlussvorlage aus, dass die Nachträge auch im Haupt- und Finanzausschuss bereits Gegenstand einer Beratung waren. Auf Anfrage teilt er mit, dass die Gebührenänderung bzw. –senkung sowohl eine Kostendeckung als auch eine gleichzeitige Entlastung des Bürgers bewirkt.
Zu den Gestaltungsvorschriften der Urnenwand wird erläutert, dass durch die Anbringung von Medaillons mit Deckel zum Schutz der Fotos der Verstorbenen den trauernden Angehörigen mit Taktgefühl begegnet werden soll.
Auf dem neuen Wiedenhof-Friedhof werden für die Baumbestattung drei Stelen zur Anbringung von Schildern mit den Daten der Verstorbenen und Verweis auf die Nummer des entsprechenden Baumes aufgestellt. Die Stelen bestehen laut Auskunft der Vorsitzenden aus Granit. Ergänzend wird mitgeteilt, dass man einen Baum für einen Verstorbenen auch seitens einer Familie erwerben kann.
Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl zu beschließen, den III. Nachtrag vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und den XIII. Nachtrag vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.
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