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Auszug - Durchführung des Aufnahmeverfahrens - Neuregelung durch den § 46 Abs. 6 Schulgesetz - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 01.12.2014 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/477/2014 Durchführung des Aufnahmeverfahrens - Neuregelung durch den § 46 Abs. 6 Schulgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bertrams-Helzer, BeateAktenzeichen:FB I
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt Beteiligt:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei einer Enthaltung, die Neuregelung durch den § 46 Abs. 6 Schulgesetz anzuwenden. Die Stadt Waldbröl als Schulträger legt fest, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.