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Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2014  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
V/451/2014 Erlass einer Hebesatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hasenbach, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

StV. Greb erklärt zu diesem Tagesordnungspunkt, dass das System der Gemeindefinanzierung krank sei. Pflichtaufgaben wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Flüchtlingsunterbringung usw. müssten von den Kommunen umgesetzt werden ohne finanzielle Kompensation. Investitionen würden oft über Fördertöpfe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei angestoßen, die daraus resultierenden Folgekosten würden außeracht gelassen. Eine Steuer sollte nach Ansicht der FDP-Fraktion einkommens- oder verbrauchsabhängig sein; die Erhung der Grundsteuer B unabhängig vom Einkommen treffe vor allem sozialschwache Hausbesitzer oder Mieter durch Umlage am härtesten. Steuererhöhungen würden kein Strukturproblem lösen, sondern lediglich verschieben; die FDP Waldbröl fordere Reformen und nicht Steuererhöhungen und lehne daher die geplante Anhebung der Grundsteuer B ab.

 

StV. Steiniger führt aus, dass die CDU-Fraktion die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B mittrage. Sie habe sich diese Entscheidung natürlich nicht leicht gemacht, aber angesichts des Finanzsystems gebe es keine Alternative. Die CDU-Fraktion lasse sich von dem Gedanken leiten, dass der angestoßene Stadtentwicklungsprozess nicht gefährdet werden dürfe und man hoffe, aus diesem Prozess positive Effekte für Waldbröl zu generieren. Die CDU-Fraktion trage daher die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 590 % mit; sie freue sich aber, den Vorstoß der SPD-Fraktion auf Erhöhung des Hebesatzes auf 700 % abgewendet zu haben. Er kritisiert, dass die FDP-Fraktion seinerzeit einem Beitritt zum Stärkungspakt NRW zugestimmt hat; wenn dies so umgesetzt worden wäre, hätte das als Folge noch höhere Steuersätze gehabt.

 

StV. Kronenberg verweist auf die dramatische Situation des städtischen Haushalts und stellt fest, dass keine tragfähige Finanzierung der Kommunen und nachhaltige finanzielle Kompensation r übertragbare Aufgaben gegeben ist. Nichtsdestotrotz müsse man der gesetzlichen Realität ins Auge sehen und es gehe der SPD-Fraktion darum, das IEHK und die dort vorgesehenen Maßnahmen nicht zu gefährden. Es sei wichtig, Verantwortung zu übernehmen und nicht auf Pump zu leben, sondern vielmehr ein finanzielles Polster zu schaffen. Dies sei auch der Leitgedanke gewesen, als man in der Haushaltsklausur seinerzeit eine Erhöhung des Hebesatzes auf 700 % angedacht hat. Da dieser Vorstoß jedoch keine Mehrheit gefunden habe, stimme die SPD-Fraktion der vorgeschlagenen Erhung auf 590 % zu.

 

StV. Helzer erklärt, dass man auch an die aktuelle Situation der Bürger denken müsse. Für diese werde alles immer teurer und jede weitere Erhöhung stelle eine Belastung der Privathaushalte dar. Das IEHK gebe es schon einige Zeit und könne im konkreten Fall nicht als Begründung für ein Vorziehen der geplanten Steuererhöhung dienen. Die UWG-Fraktion bleibe daher bei ihrer bisher geäerten Meinung und lehne ein Vorziehen der Steuererhöhung ab.

 

StV. Hein erklärt, dass der Rat seinerzeit einstimmig dem IEHK und den daraus resultierenden Maßnahmen zugestimmt hat. Die finanzielle Situation der Stadt Waldbröl sei eng; dieses Schicksal teile Waldbröl mit sehr vielen anderen Kommunen auch. Ihre Fraktion sehe durch das IEHK eine Möglichkeit, eine positive Entwicklung anzustoßen und es sei wichtig, sich hier Handlungsmöglichkeiten offen zu halten. Sie verkenne nicht die erneute Belastung der Bürger; halte dies aber für vertretbar vor den Zielen, die es zu erreichen gilt. Im Übrigen seien auch Förderungen für das IEHK beantragt.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert Stadtkämmerin Hasenbach mit Hilfe von diversen Beispielen die Auswirkungen der Erhöhung der Grundsteuer B im Privathaushalt.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2015 auf 590 % festzulegen; der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt mit 320 % unverändert und die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 500 % war bereits Bestandteil des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes.