Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Die Frage von StV. Theuer, ob nicht der Ausschluss von Spielhallen und Bordellen in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen werden müsse, wird von Städt. Verw.- Rat Knott verneint. Bordelle und bordellartige Betriebe sind in Mischgebieten unzulässig. Vergnügungsstätten wurden ausgeschlossen. Sie sollen nur an der Kaiserstraße zwischen der Nümbrechter Straße und der Friedenstraße im MK-Gebiet zulässig sein.
S. B. Ulrike Müller bittet auch um Aufnahme einer genaueren Definierung bezüglich der Vergnügungsstätten in dem Bebauungsplan. Sie bittet, ihre Einlassung im Protokoll zu vermerken.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße sowie des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |