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Auszug - 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße Bebauungsplan Nr. 17 - Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Waldbröl, Behringweg / Ecke Burgweg, 16.30 Uhr
III/505/2015 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße
Bebauungsplan Nr. 17 - Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.  Die Frage von StV. Theuer, ob  nicht der Ausschluss von Spielhallen und Bordellen in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen werden müsse, wird von Städt. Verw.-  Rat Knott verneint. Bordelle und bordellartige Betriebe sind in Mischgebieten unzulässig. Vergnügungsstätten wurden ausgeschlossen. Sie sollen nur an der Kaiserstraße zwischen der Nümbrechter Straße und der Friedenstraße im MK-Gebiet zulässig sein.

 

 

S. B. Ulrike Müller bittet auch um Aufnahme einer genaueren Definierung bezüglich der Vergnügungsstätten in dem Bebauungsplan. Sie bittet, ihre Einlassung im Protokoll zu vermerken.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße sowie des Bebauungsplanes Nr. 17 Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne.