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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei Enthaltungen die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße sowie des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei Enthaltungen die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne.
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