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Auszug - Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2015 für die Gewährung einer Zuwendung mit Mitteln der Städtebauförderung aus dem Programm "Stadtumbau West" für die Maßnahme der Stadt Waldbröl "Innenstadt Waldbröl" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 18.03.2015  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Einführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Alex Schulz
III/506/2015 Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl
Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2015 für die Gewährung einer Zuwendung mit Mitteln der Städtebauförderung aus dem Programm "Stadtumbau West" für die Maßnahme der Stadt Waldbröl "Innenstadt Waldbröl"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Es besteht Einvernehmen, zu diesem Tagesordnungspunkt drei Beschlüsse zu fassen, die der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entsprechen.


 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Innenstadt Waldbröl mit den konkretisierten Maßnahmen „rgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“ und „Hallenbad“.

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen die Durchführung der Maßnahme „rgerdorf am Alsberg Umbau des Rathauses mit Erweiterung Bürgersaal und Quartiersbegegnungsstätte“, wenn und sobald die beantragte Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung (angemeldet für das Städtebauinvestitionsprogramm 2015 ff) erfolgt.

Der Rat beschließt einstimmig die Aufnahme der Maßnahme „Hallenbad“ in den mittelfristigen Grundförderantrag mit der Einplanung für das STEP 2016, wenn der Förderverein auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Träger- und Bewirtschaftungskonzepts den Betrieb und die Übernahme der Folgekosten sicherstellen kann sowie die abschließende Prüfung und die Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Waldbröl mit positivem Ergebnis erfolgt sind.