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Auszug - 3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 10.06.2015 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:45 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Besichtigung Panabora mit Parkleiter Herrn Steffen Müller um 15.30 Uhr. Treffpunkt: Vom Hecker Weg aus kommend am ehemaligen Eingangsbereich der Kaserne
III/533/2015 3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl bei 5 Gegenstimmen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 5 Gegenstimmen r die 3. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wilhelmsthal folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.06.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilhelmsthal in der Fassung der 2. Ergänzungssatzung vom 25.06.2014 wird am südlichen Ortsrand um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstück Nr. 73.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.