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Beschluss: - Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt einstimmig der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK gemäß Anlage 1 zu.
- Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
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