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Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott.
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt zur erstmaligen Herstellung der Straße „Auf der Taschen“. Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage ist jedoch eine beidseitige Bebauung anzustreben. Da der Bebauungsplan Nr. 24 – Heidberg –, in dem der südlich angrenzende Bereich gelegen war, aufgehoben wurde, liegen die Grundstücke Nr. 15 und 16 ohne neuerliche Baulandausweisung im Außenbereich.
Im Jahre 1978 wurde für Waldbröl-Brenzingen eine Satzung aufgestellt. Diese Satzung kann durch eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstücke Nr. 15 und 16 durch ein Baufenster mit einer Grundstückstiefe von 40 m, südlich der Straße „Auf der Taschen“ erweitert werden. Gleichzeitig sollen die bebauten Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. 24 – Heidberg – zur Klarstellung des Baugebietes ebenfalls in das Satzungsgebiet einbezogen werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mittels Baugrenze mit einer Bautiefe von 20 ausgewiesen, ansonsten gilt das Einfügungsgebot.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen mit den Festsetzungen des Anlageplans.
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