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Auszug - 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/562/2015 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott.

 

Sdt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt zur erstmaligen Herstellung der Straße „Auf der Taschen“. r die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage ist jedoch eine beidseitige Bebauung anzustreben. Da der Bebauungsplan Nr. 24 Heidberg , in dem der südlich angrenzende Bereich gelegen war, aufgehoben wurde, liegen die Grundstücke Nr. 15 und 16 ohne neuerliche Baulandausweisung im Außenbereich.

 

Im Jahre 1978 wurde für Waldbröl-Brenzingen eine Satzung aufgestellt. Diese Satzung kann durch eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB  für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstücke Nr. 15 und 16 durch ein Baufenster mit einer Grundstückstiefe von 40 m, dlich der Straße „Auf der Taschen“ erweitert werden. Gleichzeitig sollen die bebauten Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. 24 Heidberg zur Klarstellung des Baugebietes ebenfalls in das Satzungsgebiet einbezogen werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mittels Baugrenze mit einer Bautiefe von 20 ausgewiesen, ansonsten gilt das Einfügungsgebot.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen mit den Festsetzungen des Anlageplans.