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Vorlage - III/562/2015  

 
 
Betreff: 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
20.08.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
09.09.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Straße „Auf der Taschen“ soll von der Talstraße bis zum Heidbergweg erstmalig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt werden. Der südlich angrenzende Bereich befand sich bis zum 06.09.2000 innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 24 Heidberg der Stadt Waldbröl. Dieser Bebauungsplan wurde im förmlichen Verfahren aufgehoben. Somit legen die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstücke Nr. 15 und 16 ohne neuerliche Baulandausweisung im Außenbereich nach § 35 BauGB. Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage ist jedoch eine beidseitige Bebauung anzustreben. In Kooperation mit der Eigentümerin der genannten Grundstücke konnte sowohl Grunderwerb für den Straßenausbau als auch die Bereitstellung von zwei Baugrundstücken erreicht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Straße „Auf der Taschen“, die eine Ausbaubreite von 5,50 m erhalten soll, auch als Haupterschließungsstraße für das zukünftig neu zu entwickelnde Baugebiet sowie für die ebenfalls auszubauenden Straßen „Heidbergswiese“ und „Heidbergweg“ dient. Mit der Eigentümerin konnte vereinbart werden, dass ausreichend breite Zufahrten in das zukünftige Neubaugebiet „Heidberg“ herausparzelliert werden. Da für dieses Baugebiet bisher kein Investor bereitsteht, können hierfür Detailplanungen noch nicht vorgelegt werden.

 

r Waldbröl-Brenzingen wurde eine sog. Klarstellungssatzung (heutige Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) aufgestellt. Die Satzung trat am 05.04.1978 in Kraft. Diese Satzung kann als sog. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstücke 15 und 16, südlich der Straße „Auf der Taschen“ erweitert werden. Gleichzeitig sollten die bebauten Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. 24 Heidberg der Stadt Waldbröl zur Klarstellung des Baugebietes ebenfalls in das Satzungsgebiet einbezogen werden.

 

Die Abgrenzung der jeweiligen Plangebiete sind dem beigefügten Plan zu entnehmen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Ergänzungssatzung eine Grundstückstiefe von 40,00 m vorgesehen ist. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden mittels Baugrenze mit einer Bautiefe von 20,00 m ausgewiesen. Ansonsten gilt hier das Einfügungsgebot.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen mit den Festsetzungen des Anlageplans.