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Auszug - Genehmigung der Dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2015 betr. "Aufnahme der Stadt Hückeswagen in die OVAG"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Gedenken an die verstorbene Stadtverordnete Bärbel Reiss und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Bernd Mittler
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Stadtkämmerin Hasenbach den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt einstimmig die o.g. Dringliche Entscheidung mit der Änderung, wie von Stadtkämmerin Hasenbach in heutiger Sitzung dargestellt mit folgendem Inhalt:

 

  1. Der Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neue Gesellschafterin bei der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt.

 

  1. Zur Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neue Gesellschafterin bei der OVAG wird der Übertragung von 88 Geschäftsanteilen (Nennwert von insgesamt 70.400,00 €, Beteiligungsquote 1,497)  an der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen zugestimmt.

 

  1. Dem Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt.

 

  1. Gemäß Schreiben der OVAG vom 26.11.2015 soll aufgrund der Terminenge auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verzichtet werden und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages für die Durchführung eines schriftlichen Beschlusses angewendet werden.