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Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Stadtkämmerin Hasenbach den Sachverhalt.
Beschluss: Der Rat genehmigt einstimmig die o.g. Dringliche Entscheidung mit der Änderung, wie von Stadtkämmerin Hasenbach in heutiger Sitzung dargestellt mit folgendem Inhalt: - Der Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neue Gesellschafterin bei der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt.
- Zur Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neue Gesellschafterin bei der OVAG wird der Übertragung von 88 Geschäftsanteilen (Nennwert von insgesamt 70.400,00 €, Beteiligungsquote 1,497) an der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen zugestimmt.
- Dem Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt.
- Gemäß Schreiben der OVAG vom 26.11.2015 soll aufgrund der Terminenge auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verzichtet werden und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages für die Durchführung eines schriftlichen Beschlusses angewendet werden.
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