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Auszug - Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:
IV/606/2015 Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Beschluss


Stadt Waldbröl

wappen

 

Die zur Sitzung vorgelegte Gebührenkalkulation wird vorgestellt und diskutiert. Im Bereich Niederschlagswasser und Kleineinleiter steigen die Gebühren auf Basis der Kalkulation in 2016 an. Auf Grundlage einer stabilen Kostenentwicklung ergibt sich die Gebührenerhöhung durch den Wegfall der in den Vorjahren aufgelösten Gebührenüberdeckung. Als Alternativvorschlag hat das Abwasserwerk in der Sitzung eine zweite Kalkulation vorgelegt, die eine zunächst moderate Gebührenerhöhung im Niederschlagswasser vorsieht. Eine weitere Erhöhung im Folgejahr ist nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch erforderlich. Die vom Abwasserwerk als Tischvorlage vorgelegte Alternative wird vom Ausschuss angenommen.

 

Der vom Abwasserwerk vorgelegte Wirtschaftsplan wird hinsichtlich der Investitionsplanung diskutiert. Dabei wird insbesondere hinterfragt, ob der mit der städtebaulichen Planung abgestimmte Investitionsplan mit den vorgesehenen Ressourcen (insbesondere hinsichtlich Personal und Zeitplanung) umsetzbar ist. Der Betriebsausschuss regt an, den dem Wirtschaftsplan zugrunde liegenden Investitionsplan noch einmal mit den relevanten Gremien durchzusprechen. Der Betriebsausschuss wird den Sachverhalt in der nächsten Sitzung am 21.01.2016 abschließend besprechen. Die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan soll zunächst vertagt werden.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

1,02 Euro.

 

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerks wird vertagt.

 

 

 

 

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