Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Für das kommende Wirtschaftsjahr sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Bei Änderungen fasst der Betriebsausschuss einen empfehlenden Beschluss für den Rat der Stadt Waldbröl. Die Gebühren sind Inhalt der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Eine Änderung dieser Satzung kann nur durch den Rat der Stadt erfolgen. Die Gebührenkalkulation für 2016 schließt mit leichten Veränderungen bei der Schmutzwassergebühr und der Grundgebühr ab. Wesentlicherer Anpassungsbedarf hat sich bei der Niederschlagswassergebühr ergeben sowie bei den Grubengebühren. Die Veränderungen finden sich in der Vorlage Gebührenkalkulation 2016. Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den Bereich Erfolgsplan. Auch für den Wirtschaftsplan ist ein empfehlender Beschluss vom Betriebsausschuss für den Rat der Stadt Waldbröl zu fassen.
Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben. 2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben. 3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR ja cbm.
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 1,09 €.
Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2016:
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgenden Alternativvorschlag beschlossen: Sachverhalt: Bezüglich der zu TOP 3 vorgelegten Beschlussvorlage enthält der Alternativvorschlag folgende Veränderungen: - die kalkulatorisch erforderliche Erhöhung der Niederschlagswassergebühr wird in 2016 zunächst gemäßigt umgesetzt. - Die entsprechenden Veränderungen finden Sie in der Tischvorlage zur Gebührenkalkulation 2016. - Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den Erfolgsplan. Diesbezüglich angepasste Unterlagen finden Sie ebenfalls in der Tischvorlage.
Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben. 2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben. 3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm. § 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1: 1,02 Euro.
Der Wirtschaftsplan wurde nicht beschlossen und soll im Januar neu verhandelt werden.
Im Auftrag
……………………………………. (Josifek)
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||