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StV. Hein weist darauf hin, dass eine Ausschussberatung zu diesem Thema wünschenswert gewesen wäre. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass diese Beschlussvorlage Ergebnis einer gemeinsamen Abstimmung von Kreis und oberbergischen Kommunen ist und erst einmal keine konkrete Bedeutung für Waldbröl hat.
Beschluss: - Der Stadtrat beschließt bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen, folgende Flächendarstellung
Reserveflächen im Industrie- und Gewerbepark Waldbröl gemäß der Reserveflächendarstellung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen (siehe Anlage) in das Regionale Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Oberbergischen Kreises zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanaufstellung einzubringen. - Die Stadt Waldbröl wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung – wo möglich als Industrie und Gewerbe – zugeführt werden. Das setzt jedoch eine ausreichende Größe, eine baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung im Hinblick auf den Immissionsschutz, die Sanierung von Altlasten sowie die Flächenverfügbarkeit voraus. Auf das Brachflächenkonzept für den Oberbergischen Kreis, welches unter Beteiligung der Stadt Waldbröl entwickelt wurde, wird verwiesen. Hierzu stellt der Stadtrat fest, dass im Bereich der Stadt Waldbröl keine industriell und gewerblich nutzbaren Brachflächen vorhanden sind.
- Die Stadt Waldbröl wird für zukünftige Flächenneubedarfe von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen gleichwertig (bezieht sich sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität des Freiraums sowie der Bodenschutzwürdigkeit) sofern dieses aus den Regelungen des Landesentwicklungsplanes erforderlich ist, wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass mittelfristig über die bereits dargestellten Bereiche hinaus kein zusätzlicher Flächenneubedarf entstehen wird.
- Die Stadt Waldbröl verfolgt das Ziel, für dringend benötigte Flächenneuausweisungen zur Sicherung der heimischen Wirtschaft und Arbeitsplatzsituation bei der notwendigen Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (landschafts- und forstrechtliche Kompensationsmaßnahmen) grundsätzlich auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorrangflächen zu verzichten. Stattdessen sind landwirtschaftsintegrierte Kompensationsmaßnahmen auf natur- und landschaftsrelevanten Flächen anzustreben (z.B. über kommunale Öko-Konten sowie dem Bergischen Kulturlandschaftsfonds).
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