Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B – Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I – der Stadt Waldbröl im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke Nr. 260, 378 und 379. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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