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Auszug - Gemeinsamer Antrag CDU- und UWG-Fraktion Resolutionsantrag zu Kosten für Asylbewerber  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Gedenken an die verstorbene Stadtverordnete Bärbel Reiss und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Bernd Mittler
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Steiniger erläutert, dass es zu diesem Thema eine klare Zuständigkeit von Bund und Land gibt und das Land Nordrhein-Westfalen nur 75 % der zur Verfügung gestellten Bundesmittel an die Kommunen weiterleitet. Die damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen müssen daher Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben. Man sehe eine moralische Verantwortung, bei der Asylproblematik zu helfen; die Kosten müssten jedoch vollumnglich erstattet werden.

 

StV. Greb spricht sich dafür aus, diese Resolution auch an den Bund zu richten, da er hier die erste Zuständigkeit sieht.

 

StV. Kronenberg ergänzt, dass durch die finanziellen Belastungen für die Kommunen Bewegung im politischen Raum entstanden ist und entsprechende Regelungen derzeit nachjustiert werden. Es sei notwendig, die heutige Resolution noch in dieser Woche an die zuständigen Stellen zu senden, um wirkungsvoll Einfluss nehmen zu können.

 

StV. Hein betont, dass die Kommunen, wenn sie schon die Arbeit von Bund und Land vor Ort übernehmen, in finanzieller Hinsicht wirkungsvoll entlastet werden müssen und bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern, die bei der Flüchtlingsbetreuung tätig sind.

 

StV. Helzer betont, dass der Bund bereits erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt hat. Es könne nicht angehen, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese nicht komplett an die Kommunen, wo die Arbeit geleistet wird, weiterleitet. Daher sei das Land auch der richtige Adressat für diese Resolution.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig den vorgelegten Resolutionsantrag und beauftragt die Verwaltung, den Sachverhalt inhaltlich noch etwas zu ergänzen.

 

Der vollständige Resolutionstext wird den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet.