Bürgerinformationssystem
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StV. Steiniger führt zu diesem Antrag aus, dass der Sachverhalt auch durch eine umfangreiche Presseberichterstattung bekannt ist und der Inhalt besondere Bedeutung für die Kommunen insgesamt hat. Man müsse sehen, dass die ständige Erhöhung von Grundsteuern den Bürgern nicht mehr zugemutet werden könne. Dies habe umso mehr Gewicht, da oftmals Aufgaben auf die Kommunen überwälzt werden ohne entsprechende Finanzausstattung und dies natürlich Auswirkungen auf die Grundsteuern haben muss.
StV. Greb ergänzt, dass die Grundsteuer keinen Bezug zu Einkommen oder Verbrauch hat und von daher sozial ungerecht sei. Die Erhöhungen insgesamt, die man bisher dem Bürger zugemutet habe und auch in Zukunft auf diesen zu kämen, seien ein Alarmsignal. Es sei sinnvoll, die staatliche Zuweisungspraxis insgesamt zu überdenken, um den Kommunen den nötigen finanziellen Spielraum ohne ständige neue Belastung für den Bürger zu erhalten.
StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützt und man einen Anstoß geben wolle in Richtung des Landes, damit auch dort begonnen werde, die staatliche Zuweisungssituation noch einmal zu überdenken und neu zu gestalten. Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Resolution zur gesetzlichen Festlegung von Steuerhöchstsätzen wie im vorliegenden Antrag dargestellt. |
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