Bürgerinformationssystem
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StV. Helzer erläutert, dass die in diesem Antrag beschriebene Lösung die Verkehrssicherheit erhöht und den Verkehrsfluss verbessert.
StV. Laskowski gibt zu bedenken, dass bei der vorbeschriebenen Lösung die ausfahrenden Fahrzeuge zusätzlich in den Kreisverkehr gelenkt werden, der gerade zu Zeiten des Feierabendverkehrs ohnehin schon verstopft sei. Diese Situation würde verstärkt.
StV. Theuer regt eine zweifache Aufstellung der Schilder an der beschriebenen Ausfahrt an. Beschluss:
Der Rat beauftragt bei einer Gegenstimme die Verwaltung, mit dem Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen, um die vorgeschriebene Fahrtrichtung von dem Gelände der Firma Lidl durch das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) anordnen zu lassen. |
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