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Auszug - Festlegung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach rechts von dem Gelände der Firma Lidl, Hauptstr. 14-20 in Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Zu Beginn der Sitzung tritt die Waldbröler Karnevalsgesellschaft mit ihrem Prinzenpaar auf.
I/670/2016 Lidl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

StV. Helzer erläutert, dass die in diesem Antrag beschriebene Lösung die Verkehrssicherheit erhöht und den Verkehrsfluss verbessert.

 

StV. Laskowski gibt zu bedenken, dass bei der vorbeschriebenen Lösung die ausfahrenden Fahrzeuge zusätzlich in den Kreisverkehr gelenkt werden, der gerade zu Zeiten des Feierabendverkehrs ohnehin schon verstopft sei. Diese Situation würde verstärkt.

 

StV. Theuer regt eine zweifache Aufstellung der Schilder an der beschriebenen Ausfahrt an.


Beschluss:

 

Der Rat beauftragt bei einer Gegenstimme die Verwaltung, mit dem Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen, um die vorgeschriebene Fahrtrichtung von dem Gelände der Firma Lidl durch das Verkehrszeichen 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) anordnen zu lassen.