Bürgerinformationssystem

Auszug - Haushalt 2016- KlnvFG für Kirchenhecke  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.3
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Zu Beginn der Sitzung tritt die Waldbröler Karnevalsgesellschaft mit ihrem Prinzenpaar auf.
I/623/2015 Haushalt 2016
- KlnvFG für Kirchenhecke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Steiniger betont, dass der vorliegende Antrag gemeinsam mit den Bürgern erarbeitet wurde und man der neuesten Situation dadurch Rechnung trage, dass man den vorliegenden Antrag noch einmal modifiziert hat. Er verliest den entsprechenden Antragstext und regt an, in kleinen Schritten zu denken und somit eine Realisierung des Konzeptes zu ermöglichen.

 

StV. Greb erklärt, dass die noch zur Verfügung stehenden 100.000,00 € aus dem Kommunalförderungsinvestitionsgesetz nach Auffassung der FDP-Fraktion zum Schuldenabbau verwendet werden sollten. Darüber hinaus habe man in Waldbröl aktuell so viele Baustellen, dass man nicht noch mehr abarbeiten könne.

 

StV. Theuer gibt zu bedenken, dass in dem Fall, dass die Maßnahme Kirchenhecke nicht förderfähig ist, die zur Verfügung stehenden 100.000,00 € nicht ausreichen würden, um das Geplante umzusetzen. Man müsse daher Ausschau halten nach weiteren Fördermöglichkeiten.

 

StV. Hein betont, dass die Verkehrssicherheit in diesem r Waldbröl wichtigen Bereich besonders berücksichtigt werden müsse. Man könne nach ihrer Auffassung auch an einer Teilumsetzung des vorliegenden Konzeptes arbeiten, wenn die Mittel nicht ausreichen würden. Generell halte sie das vorgelegte Konzept für gut und stimme dem zu; darüber hinaus rege sie eine Beratung im Ausschuss an.

 

StV. Pfeiffer ergänzt, dass er ebenfalls grundsätzlich dem Konzept Kirchenhecke zustimmen könne, es jedoch für zu umfangreich halte.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass die in Rede stehenden 100.000,00 € keine Haushaltsmittel, sondern Fördermittel sind. Man könne diese mit einem Sperrvermerk versehen und feststellen, wie diese Mittel überhaupt vorschriftsgemäß eingesetzt werdennnen. Nach Klärung dieser Frage könne der Rat dann entscheiden.

 

StV. A. Tillmann bemerkt, dass das Konzept Kirchenhecke mit intensiver Bürgerbeteiligung zustande gekommen ist und die beteiligten Bürger ein großes Interesse an der ganzheitlichen Umsetzung tten. Die derzeitige Situation sei mit starken Belastungen für die Anwohnerschaft verbunden.

 

Stadtkämmerin Hasenbach informiert, dass die Maßnahme Kirchenhecke nicht aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden kann. Somit müssen entsprechende Haushaltsmittel aufgenommen werden, welche das Defizit erhöhen.

 

Nach intensiver Beratung wird der vom StV. Steiniger modifizierte Antragstext in zwei Anträge geteilt und zur Abstimmung gebracht.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, auf der Grundlage der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 13.01.2016 die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten der Akquise von Fördermitteln für die Umsetzung des Konzeptes Kirchenhecke ggf. in Kooperation mit einem gemeinsamen Projekt mit der Gemeinde Windeck zu prüfen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 13 Gegenstimmenr den Fall, dass eine Förderung nicht zustande kommt, aus dem Haushalt der Stadt Waldbröl 100.000,00 € bereit zu stellen, die der Planung und Teilumsetzung des Konzeptes dienen. Die genauen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden in den zuständigen Fachausschüssen abgestimmt. Die Haushaltsmittel werden durch Verlagerungen innerhalb des Haushalts zulasten der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gegenfinanziert. Hierzu werden 100.000,00 € der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit einem Sperrvermerk zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses versehen.