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Auszug - Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Haupt- und Finanzausschuss vom 13.01.2016 und 18.11.2015 - Betriebsausschuss vom 26.11.2015 und 07.09.2015 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 29.09.2015 und 19.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.01.2016 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 und vom 12.01.2016 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 03.11.2015  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Herrn Mehdi Shaykhan
 
Beschluss


Vor Genehmigung der Niederschriften der Fachausscsse  informiert rgermeister Koester mit Hilfe einer Power Point Prässentation über eine Einwendung der StV. Annette Tillmann zu TOP 12 „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1und 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Behringweg/Burgweg“ aus dem Rat vom 27.01.2016. Nach Vortrag durch den Bürgermeister genehmigt der Rat einstimmig folgende Neuformulierung:

 

StV. Annette Tillmann beantragt  für die CDU-Fraktion, die Baugrenze auf einen Abstand von 5 m zur Straße zu erhöhen,  die Bautiefe auf 20 m zu erhöhen und die Erwerber durch städtebauliche Verträge zu verpflichten, die Vorgärten gemäß der Empfehlung des landschaftspflegerischen Fachbeitrages zu begrünen.

 

StV. Theuer ergänzt, dass durch den landschaftspflegerischen Fachbeitrag genaue Maßnahmen aufgezeigt werden, die zumindest zu einer Teilkompensation des Eingriffs in die Landschaft beitragen und somit einer negativen Entwicklung entgegengesteuert werden kann.

 

Der zu diesen Ausführungen gehörende Ratsbeschluss lautet wie folgt:

 

Der Rat beschließt bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Baugrenze bzw. den Abstand zur Straße auf 5 m und die Bautiefe auf 20 m zu erhöhen und die Verwaltung zu beauftragen, mit den Erwerbern städtebauliche Verträge betreffend die Vorgartengestaltung gemäß den Vorgaben des landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuschließen.

 

 

Beschluss

 

Der Rat genehmigt einstimmig die nachstehend aufgeführten Niederschriften:

 

- Haupt- und Finanzausschuss vom 13.01.2016 und 18.11.2015

- Betriebsausschuss vom 26.11.2015 und 07.09.2015

- Ausschuss für Soziales und Sport vom 29.09.2015 und 19.05.2015

- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.01.2016

- Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2015 und vom 12.01.2016

- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 03.11.2015.