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Städt. Verw.-Rat Opitz erläutert die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben, welche die Grundlage für das Tätigwerden des Rechnungsprüfungsamtes des Oberbergischen Kreises bei der Stadt Waldbröl bildet. StV.
Höfer erklärt, dass für die Zukunft durch die Umsetzung von Hartz IV eine
Aufgabenminderung im Bereich des Sozialamtes zu erwarten sei und dann das
Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises besonders mit der
bautechnischen Prüfung von betraut werden könne. Beschluss: Der
Rat beschließt einstimmig, die in heutiger Sitzung vorgelegte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Waldbröl über die
Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des
Oberbergischen Kreises gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen abzuschließen. |
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