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Auszug - Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Herrn Mehdi Shaykhan
I/679/2016 Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Beschluss


 

StV. Hein erläutert, dass es darum gehe, das Bürgerhaus nach Möglichkeit zu erhalten.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf Förderprogramme, die in der Zukunft zu erwarten wären und regt an, das Thema unter Beiziehung des Büros ASS im Fachausschuss zu beraten. Wichtig sei, Informationen zusammenzustellen und jede Möglichkeit wahrzunehmen, das Bürgerhaus zu erhalten.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die lobenswerte Absicht des Antrages erkennbar sei. Die CDU-Fraktion lehne es jedoch ab, Konzepte in der Hoffnung zu erarbeiten, dass irgendwann einmal ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt werde. Bezogen auf die Haushaltssituation der Stadt Waldbröl weist er auf die strenge Einhaltung der Haushaltsdisziplin hin, da jede Maßnahme einen Eigenanteil hat, der von der Stadt bezahlt werden muss.

 

StV. Helzer gibt zu bedenken, dass mit dem Bürgerdorf am Alsberg genug Möglichkeiten zur Begegnung geschaffen werden; eine zweite Begegnungsstätte im Bürgerhaus halte er daher nicht für notwendig.

 

StV. Köppe weist darauf hin, dass der Handwerkerverein bisher bereits viel am Bürgerhaus gearbeitet hat. Bei der Einbindung von mehreren Vereinen und der Übernahme der laufenden Kosten des Gebäudes könne es möglich werden, das Gebäude als Haus der Vereine zu erhalten.

 

StV. Greb weist darauf hin, dass die Aufgabe des Bürgerhauses und somit die Einsparung der dort verursachten Kosten fester Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes ist und dieser Punkt nicht ohne Weiteres verändert werden kann. So sehr der Erhalt des Bürgerhauses für die Vereine auch wünschenswert sei, sehe er keine finanzielle Kompensationsmöglichkeit und er wisse auch nicht, wie der kommunale Eigenanteil bei einer Förderung finanziert werden könne.

 

StV. Kronenberg meint, dass die Intention des Antrages richtig sei und man sich jede bietende Chance nehmen müsse.

 

StV. Grüber empfiehlt, das Interesse der Vereine auszuloten, inwieweit diese in die Bewirtschaftung des Bürgerhauses und die Kostenträgerschaft eingebunden werden können.

 

StV. Hein ändert den Antrag dergestalt, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, auf Grundlage der Fördervoraussetzung von o.g. Förderprogrammen ein Konzept zur Erhaltung des Bürgerhauses als Begegnungsstätte zu entwickeln. Hierzu solle auch das Büro ASS eingebunden werden.

 

Stadtkämmerin Hasenbach erklärt, dass die Aufgabe des Bürgerhauses und somit die Einsparung der dortigen Kosten bereits fest eingeplanter HSK-Bestandteil sei und keine Kompensationsmöglichkeit besteht.

rgermeister Koester weist darauf hin, dass das Haushaltssicherungskonzept eingehalten werden muss und bietet an, zu einer Gesprächsrunde einzuladen, in der über Möglichkeiten zum Erhalt des Bürgerhauses gesprochen werden kann.

 

Es kann festgestellt werden, dass in dem Fall, wenn die laufenden Kosten des Bürgerhauses von Dritten übernommen werden, dasrgerhaus erhalten werden könnte. In diesen laufenden Kosten sind jedoch nicht die Kosten der Bücherei enthalten. Nach Hinweis des Bürgermeisters auf die geplante Gesprächsrunde zieht StV. Hein den Antrag zurück.