Bürgerinformationssystem

Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/695/2016 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger gibt einen Einblick in den bisheriger Planungsablauf zur Errichtung einer dreigeschossigen Altenpflegeeinrichtung mit zusätzlichem Staffelgeschoss am Friedrich-Engelbert-Weg. Der Stadtrat hat nach mehrmaliger Änderung der Planung in seiner Sitzung am 16.03.2016 dem Bauvorhaben mehrheitlich zugestimmt. In der heutigen Sitzung steht der nächste Verfahrensschritt, und zwar  die Einleitung der planungsrechtlichen Absicherung des Projektes, an. Herr Steiniger erteilt das Wort Herrn Dipl.-Ing. Gerhard Kunze vom Büro HKS, Siegen, der mit der Erstellung der Unterlagen zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg/Friedrich-Engelbert-Weg im sogenannten beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beauftragt wurde.

 

Herr Kunze stellt das bisher geltende Planungsrecht der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und die beabsichtigte 11. Änderung gegenüber. Mittels einer PowerPoint-Präsentation erklärt er die Umsetzung des Projektes in die verbindliche Bauleitplanung.

 

StV. Theuer betont, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben und somit auch der Bebauungsplanänderung nicht zustimmen werde. Man befürchte, dass  ein Überangebot an stationären Pflegeplätzen zu einer schädlichen Konkurrenzsituation führen könne. Schon jetzt sind bestehende Einrichtungen, wie beispielsweise das CBT-Heim an der Dechant-Wolter-Straße und die beiden AWO-Häuser an der Schladerner Straße und am Königsbornpark nicht komplett ausgelastet. Die Betreiber sehen sich durch ein weiteres Heim existenziell bedroht, womit auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu befürchten wären.

 

Vorsitzender Steiniger führt aus, dass er wissen möchte, welche Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingehen und deshalb der Aufstellung der Bebauungsplanänderung zustimmen wird.

 

In der sich anschließenden Beratung fragt StV. Tillmann nach einer Festschreibung der Verglasung der Gebäudelücke“. Dipl. Ing. Kunze führt aus, dass dies nur durch Abschluss eines städtebaulichen Vertragesglich ist. S.B. Schneider-Jacobs schlägt vor, die Dachaufbauten r die Technikräume einzuhausen und bittet dies in den Festsetzungen zu berücksichtigen. Herr Kunze sagt eine Prüfung zu.

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat mit 7 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.