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Vorlage - III/695/2016  

 
 
Betreff: 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
11.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
22.06.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die 3L Architekten, Industriedesigner, aus Menden planen auf den Grundstücken Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstücke Nr. 562 und 600 südlich des Friedrich-Engelbert-Weges die Errichtung einer dreigeschossigen (mit zusätzlichem Staffelgeschoss) Altenpflegeeinrichtung.

 

Das Projekt war erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.06.2015 vorgestellt und an den Gestaltungsbeirat zur weiteren Beratung verwiesen worden. Der Beirat behandelte das Bauvorhaben in seinen Sitzungen am 13.10.2015, 19.01.2016 und 08.03.2016. Es erfolgten mehrfache Umplanungen. Es konnte eine deutlich bessere städtebauliche Lösung erarbeitet werden. Insbesondere wurde die geschlossene Bauweise entlang des Friedrich-Engelbert-Weges aufgegeben, indem nunmehr eine optische Trennung des Gebäudes erreicht werden soll und die nge der baulichen Anlage in einer abweichenden Bauweise auf maximal 55 m beschränkt wird. Neben der Pflegeeinrichtung ist als zweiter Bauabschnitt ein zusätzliches Gebäude mit Gesundheitseinrichtungen am Löher Weg / Ecke Friedrich-Engelbert-Weg eingeplant, welches die vorhandene Bauflucht aufnehmen soll. Die Höhenentwicklung orientiert sich grundsätzlich an den Festsetzungen des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

Der Gestaltungsbeirat hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 seine Beratungen vorläufig abgeschlossen. Dem Projekt wurde seitens des Beirates Zustimmung signalisiert mit der Vorgabe, im Baugenehmigungsverfahren erneut beteiligt zu werden, um dann die noch unklaren Details insbesondere hinsichtlich der Materialien, der Farbgebung und der Außengestaltung zu klären.

 

Hinsichtlich der Fassadengestaltung wurden in den Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh mit Zustimmung des Investors gestalterische Festsetzungen aufgenommen, die z. B. auch die Verwendung von Klinker und Werkstoffimitaten aller Art ausschließen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 den aktuellen Stand der Projektplanung beraten und zur Beschlussfassung an den Stadtrat verwiesen.  Der Stadtrat hat dann in seiner Sitzung am 16.03.2016 bei 16 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen der geänderten baulichen Planung durch 3L Architekten, Menden, „Wohnen im Alter am Sonnenhang“ gemäß der Vorstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 09.03.2016 zugestimmt.

 

Nunmehr ist die planungsrechtliche Absicherung des Projekts vorgesehen. Hierfür soll mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg  im sogenannten beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit allen Anlagen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.