Bürgerinformationssystem

Auszug - 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gesamtgebiet der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Vorrangfläche für die Windenergienutzung im Bereich Hoff-Nordwest  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: Sitzung
 
Beschluss

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

Beschluss zu 1

 

 

 

Beschluss zu 1. Anregungen der Wehrbereichsverwaltung West:

 

Der Stadtrat nimmt bei einer Enthaltung die Hinweise der Wehrbereichsverwaltung zur Kenntnis. Die Landesluftfahrtbehörde ist im Verfahren beteiligt worden, hat jedoch keine Anregungen vorgetragen. Die Vorgaben sind im Baugenehmigungsverfahren zu beachten.

 

 

Beschuss zu 2. Anregungen des RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen der RWE Rhein-Ruhr Net Service GmbH bei einer Enthaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Detailfragen im Baugenehmigungsverfahren zu klären sind. Die Freileitung des RWE befindet sich mindestens 60 m außerhalb des Plangebietes, so dass die Bestimmungen sicher eingehalten werden können.

 

 

Beschluss zu 3. Anregungen des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat weist die Anregungen des Aggerverbandes bei einer Enthaltung zurück. Regenwassereinleitungen in Gewässer sind aufgrund der Errichtung von Windkraftanlagen nicht zu erwarten. Nahe der Grenze des Geltungsbereiches der Vorrangfläche verläuft lediglich der Harscheider Bach und nicht der Amichsbach oder ein weiterer Siefen. Der Schutzstreifen zum Harscheider Bach wird von der vorliegenden Planung jedoch nicht berührt.

 

 

Beschlussvorschlag zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Stadtrat beschließt bei einer Enthaltung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gesamtgebiet der Stadt Waldbröl mit Darstellung einer Vorrangfläche für die Windenergienutzung im Bereich Hoff-Nordwest gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes und dem Erläuterungsbericht hierzu.