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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Wirtschaftsweg in Waldbröl-Happach, Gemarkung Waldbröl, Flur 52, Flurstück 66 (Hinten aufm alten Hof ) gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung wird die eingezogene Wegefläche an den Antragsteller veräußert.
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