Bürgerinformationssystem
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat nimmt einstimmig die Anregungen und Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 1. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl-Hufen folgende
S A T Z U N G
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in Verbindung mit §§ 10 Abs. 3, 34 Abs. 4 bis 6 und 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl I S. 1722) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 29.03.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Waldbröl-Hufen wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 57, Flurstück Nr. 90 unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen ergänzt.
Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.
Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.
§ 2
Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
§ 3
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||