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StV. Hein berichtet, dass die Wiehltalbahn deshalb nicht fahren kann, weil die Überdachung eines Fabrikgebäudes in der Gemeinde Reichshof im Weg ist und dadurch keine Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahn erfolgen kann. Entsprechende Klagen der Wiehltalbahn und des betroffenen Unternehmers sind vor Gericht anhängig. Natürlich sei in erster Linie die Gemeinde Reichshof involviert; es ergebe sich jedoch eine mittelbare Auswirkung auf die Stadt Waldbröl, weil Waldbröl schlichtweg nicht mit der Wiehltalbahn erreichbar sei und sich dieser Zustand auch nicht ändere, solange es sich um ein schwebendes Verfahren handelt.
StV. Giebeler sieht einen gewissen Klärungsbedarf, inwieweit Waldbröl hier in welcher Weise eingreifen kann.
StV. Laskowski regt an, den Sachverhalt mit dem Oberbergischen Kreis zu besprechen.
Bürgermeister Koester erklärt, dass bei allem Verständnis für die schwierige Sachlage Waldbröl nicht unmittelbar involviert und örtlich nicht zuständig sei. Er wolle jedoch den Landrat ansprechen und den Rat über dessen Aussage informieren.
Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis.
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