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Auszug - Beratung über den Brief des Gestaltungsbeirates vom 20.02.2017  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.3.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/838/2017 Beratung über den Brief des Gestaltungsbeirates vom 20.02.2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

rgermeister Koester erklärt einleitend, dass er mit dem Vorgehen bei dieser Antragstellung nicht einverstanden ist. Hierzu stellt er fest, dass der Fachbereich Bauen hinsichtlich der Einbindung des Gestaltungsbeirates bisher zuverlässig gehandelt und diesem immer die notwendigen Informationen rechtzeitig habe zukommen lassen. Darüber hinaus sei es Aufgabe des Bürgermeisters, wenn gewünscht, die Mitglieder des Gestaltungsbeirates in den Rat einzuladen.

 

StV. Hein begründet, dass die Beratungsergebnisse des Gestaltungsbeirates zu den Einladungen der jeweiligen Fachaussschusssitzung beigegt werden müssten, damit diese in die Ausschussberatung einfließen könnten. Wenn man die Arbeit und die Anregungen des Gestaltungsbeirates ernst nehmen wolle, müsste ein direkter Austausch mit dem Fachausschuss sichergestellt sein.

 

Städt. Verw.-Rat Knott hrt aus, dass die Beschlüsse des Beirates dem Fachausschuss bekannt und dort auch beraten worden sind. Wenn es gewünscht sei, dass die Mitglieder des Gestaltungsbeirates auch im Fachausschuss auftreten, sei dies eine politische Entscheidung.

 

StV. Theuer kritisiert, dass es eine unterschiedliche Herangehensweise gebe. Anregungen aus dem Gestaltungsbeirat würden dort verfolgt, wo es um nicht städtische Bauvorhaben geht. Wo jedoch die Stadt Waldbröl selber Bauherr sei, würden die Anregungen nicht beraten. Man habe sich durch die Einrichtung des Gestaltungsbeirates externe Fachberatung erbeten, diese könne jedoch aufgrund des beschriebenen Vorgehens keine Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund müsse man die Frage stellen, ob der Gestaltungsbeirat überhaupt gewünscht sei.

 

StV. Hein bittet darum, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss zu verweisen und zu der dortigen Beratung auch die Mitglieder des Gestaltungsbeirates einzuladen.

 

StV. Steiniger führt aus, dass die Fachkompetenz der Mitglieder des Gestaltungsbeirates außer Frage steht. Die Stadt müsse jedoch auf entstehende Kosten achten. Gerade in der aktuellen Situation, wo die Steuern wieder erhöht werden müssten, müsste die Stadt jede Möglichkeit ergreifen, um ihre Finanzmittel zu schonen. Unter diesem Spardiktat stehe natürlich auch der Umgang mit Anregungen des Gestaltungsbeirates, wenn diese kostensteigernd sind. Er unterstütze den Verweis des Antrages in den Fachausschuss und rege aber eine Beratung im nichtöffentlichen Teil an, da mehrere Aspekte zur Sprache kommen müssten; u. a. die Form der Zusammenarbeit.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.