Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Becker erläutert, dass die in der Eingabe angesprochene Kastration von wild lebenden Katzen Sache des Kreisordnungsamtes wäre. Die städtische Zuständigkeit liege allenfalls bei einer möglichen Erhebung einer sog. Katzensteuer. Dies sei aber in der Praxis gar nicht umsetzbar. Er verweist hierbei auf eine entsprechende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes.
Die Empfehlung der Verwaltung laute daher, auch künftig keine Katzensteuer zu erheben.
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