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Auszug - Erlass einer Baumschutzssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/836/2017 Erlass einer Baumschutzssatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

StV. Kronenberg erläutert, dass das Thema Baumschutzsatzung in der Vergangenheit schon einige Male thematisiert wurde und nun die Beratung um die Sicherung des Baumbestandes am Königsbornpark einen erneuten Anlass gebe, hier tätig zu werden. Es gehe darum, gemeinsam konstruktiv tätig zu werden, um schutzrdigeume erhalten zu können. Dies sei auch ein wirkungsvoller Beitrag zum Klimaschutz.

 

StV. Hein ergänzt, dass die Grünen in der Vergangenheit auch schon in dieser Richtung tätig geworden sind. Im Fall Königsbornpark habe man es aufmerksamen Bürgern zu verdanken, dass die Bäume erhalten werden konnten. Darüber hinaus gebe es für den Erhalt von schützenswerten Bäumen auch Fördermittel und ihre Fraktion unterstütze den vorliegenden Antrag.

 

StV. Steiniger führt aus, dass Rat und Verwaltung im Fall Königsbornpark eine gute Einzelfallregelung gefunden hätten. Eine generelle Satzung lehne die CDU-Fraktion jedoch vor dem Hintergrund ab, dass das individuelle Interesse der Haus- und Grundbesitzer auch berücksichtigt werden müsse. Bei allem Verständnis für die Schutzwürdigkeit von Bäumen wolle man keine zusätzliche Bürokratie, sondern setze auf die Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer. Darüber hinaus halte man eine solche Satzung in der Bevölkerung auch nicht für mehrheitsfähig. Zu bedenken gebe es auch, dass die gute Absicht in eine andere Richtung umschlagen würde, wenn Grundbesitzer Bäume nur aus dem Grund fällen würden, bevor sie in den Schutzbereich der Satzung hineinwachsen.

 

StV. Greb ergänzt, dass man im Einzelfall, wie beim Königsbornpark geschehen, gerne über eine individuelle sung beraten könne. Generell könne es aber nicht sein, dass ein zusätzliches Bürokratiemonster geschaffen wird, welches die Grundstückseigentümer zusätzlich belastet.

 

StV. Giebeler weist darauf hin, dass sich gezeigt habe, dass Rat und Verwaltung ggf. schnell reagieren können und man nicht mögliches Konfliktpotential in der Bürgerschaft erzwingen wolle.

 

StV. Hennlein gibt zu bedenken, dass man im Fall Königsbornpark Glück hatte und noch reagieren konnte. Sofern in Bäumen Vogelnester von schützenswerten Vögeln seien, könne über den Artenschutz hier auch der Baum geschützt werden. Dies gelte aber nicht für andere Bäume. In erster Linie gehe es darum, alte Laubbäume zu schützen, die eine sehr lange Entwicklungszeit hätten. Diese Bäume hätten einen besonderen Wert. Die Satzung zeige, dass niemandem das Grundstück entwertet werde.

 

StV. Hein ergänzt, dass man beim derzeitigen Rechtsstand nur zusehen könne, wenn Bäume gefällt werden.

 

StV. Kronenberg äert sein Erstaunen über die Einmütigkeit in der Ablehnung des vorliegenden Antrages. Es gehe der SPD-Fraktion darum, dass Thema in den Fachausschuss zu verweisen und mit Hilfe von Experten inhaltlich zu beraten, um eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Man sei es der Natur und den Menschen schuldig, an dieser Stelle zu handeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Rat lehnt bei 17 Nein-Stimmen und 12 Ja-Stimmen den Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung ab.