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Frau Gruß-Rinck vom Büro ASS erläutert die Vorlage. Nach kurzer Diskussion wird vom Ausschuss in § 13 Abs. 2 der Gestaltungssatzung folgende Änderung gewünscht:
(2) Balkone und Loggien sind von Gebäudeecken und -vorsprüngen mind. 1,00 m abzurücken. Ihre Unterkante muss mind. 3,50 m über den Nebenanlagen liegen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung (mit der o.a. Änderung) für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) für die Innenstadt von Waldbröl und die Begründung hierzu zu beschließen.
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