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Auszug - Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl; hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/842/2017 Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl;
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau Gruß-Rinck vom Büro ASS erläutert die Vorlage.

Nach kurzer Diskussion wird vom Ausschuss in § 13 Abs. 2 der Gestaltungssatzung folgende Änderung gewünscht:

 

(2) Balkone und Loggien sind von Gebäudeecken und -vorsprüngen mind. 1,00 m abzurücken. Ihre Unterkante muss mind. 3,50 m über den Nebenanlagen liegen.

 

 


 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung (mit der o.a. Änderung) für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) für die Innenstadt von Waldbröl und die Begründung hierzu zu beschließen.