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Auszug - Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl; hier: Satzungsbeschluss - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 10.05.2017  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Verpflichtung der neuen Stadtverordneten Ulrike Köppe
III/842/2017 Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl;
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Grüber führt aus, dass die Vorgaben der Gestaltungssatzung aufgrund ihrer Vielzahl und ihrer Restriktionen einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte der betroffenen Bürger bedeuten. Entscheidend für die Wirksamkeit der Satzung sei ohnehin, dass deren Einhaltung überwacht werde. Er selbst werde, da er Eigentum in dem Satzungsbereich habe, an der Beschlussfassung nicht teilnehmen.

 

StV. Greb weist darauf hin, dass die bereits bestehenden Anlagen im Satzungsgebiet Bestandsschutz haben.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die als Anlage  zur heutigen Einladung beigefügte Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) r die Innenstadt von Waldbröl und die Begründung hierzu.