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Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der 1. stellv. Bürgermeister Rafalski die Sitzungsleitung.
StV. Rafalski stellt den Beschlussvorschlag vor und StV. Köppe berichtet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses von der entsprechenden Beratung dort. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 5.293.503,41 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister einstimmig gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
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