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Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 B "Eichen / Ritter-Tilmann-Straße" der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/882/2017 Bebauungsplan Nr. 12 B "Eichen / Ritter-Tilmann-Straße" der Stadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Vorlage und die eingegangenen Stellungnahmen.


 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt bei einer Enthaltung die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt bei einer Enthaltung fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht bei einer Enthaltung der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt bei einer Enthaltung die Hinweise des Oberbergischen Kreises bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Beschlussvorschlag zur Offenlage und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Enthaltung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

Auf Vorschlag der stellv. Ausschussvorsitzenden beschließt der Ausschuss einstimmig, den gesamten nichtöffentlichen Teil, Tagesordnungspunkt 7Sachstand Breuers Wiese“ Turnerstraße/Isengarten; Vortrag durch Herr Ltd. Kreisbaudirektor Uwe Stranz,  sowie die Tagesordnungspunkte 8 und 9 vorzuziehen.