Bürgerinformationssystem
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Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig die nachstehenden
Beschlüsse:
2. Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftervertrages nicht verändern.
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