Bürgerinformationssystem

Auszug - Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum - Ordnungspartnerschaft Sicherheit zwischen dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
II/892/2017 Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum - Ordnungspartnerschaft Sicherheit - zwischen dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Thiel
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. OVerw.-Rat Domke und Städt. Verw.-Rat Becker erläutern die Vorlage. Es gelte, möglichst schnell qualifiziertes Personal zu finden; eine Stellenausschreibung wird im Lokalanzeiger und im Internet veröffentlicht.

 

StV. Kronenberg weist darauf hin, dass die Einsatzplanung so gestaltet sein muss, das tatrelevante Zeiten abgedeckt werden, um effizient für die Stadtsicherheit tätig werden zu können.

 

StV. Arnold bemerkt, dass der Befähigung zur Eigensicherung dieser Ordnungskraft Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, da Situationen mitunter sehr schnell eskalieren.

 

StV. Steffens hält es vor diesem Hintergrund für nicht sinnvoll, wenn diese Ordnungskraft alleine auftritt; besser sei ein Team. Sollte dennoch eine Ordnungskraft alleine auftreten, wäre es sinnvoll, diese mit einem Diensthund auszurüsten.

 

StV. Hennlein gibt zu bedenken, dass das Erscheinungsbild der Ordnungskraft und ihre Kommunikationsfähigkeit sehr wichtig sei, um im Einsatz ernst genommen zu werden und Erfolg haben zu können.


 

Beschluss:

 

Der Rat stimmt einstimmig der Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum - Ordnungspartnerschaft Sicherheit - zwischen dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde zu.